Historisches

vom ehemaligen Fährgasthof von Adolf Schultze

Wahrenberger Fährstelle, etwa 1917, Fährboot "Dora" mit Fährplattform — Soldaten und Pferde, Zwei Soldaten tragen einen modernen Stahlhelm. Dieser erste moderne deutsche Stahlhelm (M1916) wurde 1916 eingeführt, daher ist das Foto nicht vor 1916 entstanden.

Postkarten

Eine Fährstelle ist in Wahrenberg schon seit 1750 bekannt. Von 1865 wurde sie von der Fährmannsfamilie Schultze/Fredrich geführt und 1960 zu DDR-Zeiten verstaatlicht. 1985 wurde mit dem Ruhestand des letzten Fährmanns Herrn Fuhrmann der Betrieb eingestellt. Die Fähre bestand immer aus zwei schwimmenden Teilen, einem konventionellen Motorboot und der Fährplattform. Auf den Postkarten sieht man unterschiedliche Motorboote, die DORA und später die Boote ADOLF und B??? .

Ansichtkarte Wahrenberg, gelaufen 1901, (Gastwirtschaft und Saal am Deich, idealisierte Grafik)Ansicchtkarte Nr. 3 etwa 1917, (Gasthof, Fährschiff DORA mit Soldaten und Pferden, Fähranleger mit Soldaten und Pferden)Adolf Schultze, Gastwirtschaft und Fährbetrieb, etwa 1920, (Gastwitschaft und Saal am Deich, Dorfkirche, Gefallenen-Denkmal, Fähranleger)Adolf Schultze, Gastwirtschaft und Fährbetrieb, Ansichtskarte Nr. 2, etwa 1925, (Elbe bei Hochwasser, Fähranleger und Gasthof, Gefallenen-Denkmal, Dorfkirche)
Close

Eine Liefer-Rechnung und Bierdeckel der einstigen Gastwirtschaft

Auf den Postkarten vom Fährgasthof aus den 1920er Jahren wird Name "Adolf Schultze" geschrieben. Auf allen historischen Rechnungen und Briefen ist der Name Adolf Schulz oder Schulze zu lesen.

Rechnung von der Rum, Sprit und Liqueur-Fabrik Albert Porath aus Wittenberge, an den Gastwirt Adolf Schulz in Wahrenberg, von 1898Feldschloss-Brauerei Karl Gussen, Wittenberge, Bierdeckel, um 1920Bierbrauerei Viereck & Lademann, Wittenberge, Bierdeckel, etwa 1920, (mit altem Stadtwappen von Wittenberge wie es etwa bis 1920 in Gebrauch war)Bierbrauerei Viereck & Lademann, Wittenberge, Bierdeckel, etwa 1920Grabower Bier, Eugen Lange, Breslau, Bierdeckel, etwa um 1930Hansa Brauerei AG, Stendal, Bierdeckel, um 1920Schlossbrauerei, Schlossquell Dessow, Das deutsche Pilsner, Bierdeckel, etwa um 1920Actien-Brauerei Gustav Horn & Co., Neustadt-Magdeburg und Wittenberge, vomals A. H. Werneck, Bierdeckel, etwa 1920Patzenhofer Brauerei Berlin, Spandau, Fürstenwalde, Bierdeckel. etwa um 1920Bergschloss Brauerei Salzwedel, Der Soltmann, Dein Bier!, Bierdeckel, DDR Zeit
Close

Der Tanzsaal des Hofes

Im Jahr 2021 wurde über dem elbseitigen Eingang zum Saal, in der Holzwanne liegend, dieses unscheinbare Brettchen gefunden das uns Auskunft über das Jahr der Erbauung gibt.

"An diesem Saalbau arbeitete im Jahre 1892 Friedrich Wilhelm Lanke aus Naumburg an der Saale"

"... Adolf Reinecke aus Wahrenberg, der fürselbst ... "


Entgelte für das Übersetzen mit der Fähre von 1839

Ein interessantes Fundstück ist diese Preisliste für die Fährstelle Wahrenberg die im preußischen Amtsblatt von Magdeburg 1839 erschienen ist.

Transkript
Amtsblatt der königlichen Regierung zu Magdeburg Nr.12, Magdeburg, den 23. März 1839

Bekanntmachung der königlichen Regierung.

Des Königs Majestät haben mittelst allerhöchster Kabinetsorder vom 29. Januar des Jahres den nachstehenden Tarif für die Erhebung des Überfahrtsgeldes bei der Elb-Fähranstalt zu Wahrenberg, unter Vorbehalt einer Revision von 10 zu 10 Jahren zu genehmigen geruht, was hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht wird.

Königliche Regierung, Abteilung des Inneren.

Tarif, nach welchem das Überfahrtsgeld bei der Elbfähre zu Wahrenberg zu erheben ist.

Es wird entrichtet für das Übersetzen
I. Von Personen einschließlich dessen, was sie tragen,
a) wenn die gewöhnlihce Überfahrt abgewartet wird, für jede Person 6 Pfennig
b) für eine besondere unverzügliche Überfahrt mittels eines Kahns, welches auf Verlangen geschehen muß, wird von den übersetzenden Personen zusammen wenigstens 2 Groschen entrichtet, wenn die Abgabe nach dem Satz zu a) nicht von den Einzelnen erhoben mehr beträt.

Personen, welche zu einem Fuhrwerk, oder als Treiber, Reiter oder Führer von Tieren gehören, wofür die Abgabe nach den Sätzen II. und III. entrichtet wird, sind frei.

II. Von Tieren,
a) für ein Pferd oder ein Maulesel 2 Groschen
b) für ein Stück Rindvieh oder einen Esel 1 Groschen und 6 Pfennig
c) für ein Fohlen, Kalb, Schaaf, Schwein, eine Ziege oder ein anderes kleines Vieh, welches geführt oder getreiben wird 6 Pfennig
d) für Federvieh, welches getrieben wird, für je 10 Stück 6 Pfennig

Wenn Federvieh in geringerer Zahl, als 10 Stück, oder auf einem Fuhrwerk, oder in einem Tragekorb übergesetzt wird, so wird dafür keine besondere Abgabe erhoben.

III. Von Fuhrwerken, neben der Abgabe für das Gespann zu II.
a) für ein belandenes 4 Groschen
b) für ein unbeladenes 2 Groschen
c) für einen Handwagen, Handfschlitten, Handkarren, beladen oder unbeladen 6 Pfennig.

IV. Von unverladenen Gegenständen wird die Abgabe erhoben, welche die Personen, das Fuhrwerk und die Tiere betreffen würde, wodurch sie zur Fährstelle gebracht worden sind.

Allgemeine Bestimmungen.

Die obigen Sätze sind bei jedem Wasserstand, ohne Rücksicht auf dessen Höhe, zu entrichten. Bei vorhandener Eisbahn dagegen, für deren gehörigen Zustand von der Hebestelle zu sorgen ist, wird nur die Hälfte der obigen Sätze bezahlt.

Befreiungen

1) Equipagen (Kutschen) und Tiere, welche den Hofhaltungen des königliches Hauses, ingleichen den königl. Gestüten angehören;
2) kommandierte Militärs, einberufene Rekruten, Fuhrwerke und Tiere, welche der Armee oder den Truppen auf dem Marsch angehören, Kriegs-Vorspann- und Kreigslieferungs-Fuhren;
3) Öffentliche Beamte und deren Fuhrwerke und Tiere bei Dienstreisen, wenn sie sich durch Freikarten deshalb gehörig legitimieren;
4) Transporte, die für unmittelbare Rechnung des Staats geschehen;
5) Ordinaire Posten, einschließlich der Schnell-, Kariol- Reit- und Fußboten-Posten, nebst Beiwagen, ingleich die öffentlichen Kuriere und Estasetten (Staffeln) und die von allen Postbeförderungen leer zurückkehrenden Wagen und Pferde;
6) Hilfsführen bei Feuersbrünsten und ähnlichen Notständen.

Berlin, den 8. Dezember 1838.

gezeichnet Friedrich Wilhelm


Anmerkung: Das damalige Währungssystem war in Preußen der Taler zu 30 Groschen. Der Groschen zu 12 Pfennigen bzw. der Taler zu 360 Pfennig. Erst ende 1875 wurde die Mark zu 100 Pfennig in ganz Deutschland als Zahlungsmittel eingeführt. Ein preußischer Taler entsprach 3 Mark. Warscheinlich sind die Preise im 10 Jahresrhythmus leicht erhöht worden.

Um den Geldwert in heutiger Kaufkraft zu ermessen sind hier einige Lebenmittelpreise um 1900 gelistet:

  • 1 kg Schweinefleisch: 1 Mark, 50 Pfennig
  • 1 kg Butter: 1 Mark, 86 Pfennig
  • 1 kg Roggenbrot: 23 Pfennig
  • 1 l Milch: 20 Pfennig
  • 1 l Bier: 24 Pfennig